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SCHUFA Bonitätsprüfungen

Ein Service der SCHUFA für Kunden der Volksbank Kierspe eG

Sie als Firmenkunde können die Bonität potenzieller Kunden und Zulieferer ab sofort einfach und schnell online über die SCHUFA Plattform abfragen. Als Kunde von Volksbank Kierspe eG profitieren Sie vom direkten Zugang zu SCHUFA Produkten zu Vorteilskonditionen und bringen so mehr Sicherheit in Ihre Projekt- und Auftragsplanung – für Ihr Geschäft mit Privat- und Firmenkunden.

Sie erhalten auf der folgenden Seite alle wichtigen Infos über das Angebot der SCHUFA für Firmenkunden. Anschließend gelangen Sie direkt zur SCHUFA Plattform. Für die Nutzung müssen Sie sich einmalig bei der SCHUFA registrieren.

Für Ihr Geschäft mit Privatkunden:

Auskunft zum Auftraggeber (Privatperson) vor Abschluss eines Vertrages mit Zahlungsvereinbarung auf Rechnung

  • Schnelle und einfache Lösung, um die Zahlungsfähigkeit eines Auftraggebers einzuschätzen
  • Bieten Sie damit auch Neukunden die in Deutschland beliebte Zahlart „auf Rechnung“ an

Auskunft zum Mietinteressent vor Abschluss eines Wohnungsmietvertrages

  • Die Auskunft kann genutzt werden, um die Zahlungsfähigkeit eines jeweiligen Mietinteressenten einzuschätzen

Auskunft zum Kaufinteressenten vor Wohnungsverkauf aus einer Wohneigentumsgemeinschaft

  • Die Auskunft kann genutzt werden, um die Bonität eines Kaufinteressenten vor Wohnungsverkauf aus einer Wohneigentumsgemeinschaft einzuschätzen (Verwalterzustimmung nach §12 WEG).

 

Adressauskunft zu unbekannt verzogener Person

  • Erhalten Sie die aktuelle Anschrift unbekannt verzogener Geschäftspartner und Kunden

Für Ihr Geschäft mit Firmenkunden:

SCHUFA-Kurzauskunft

  • Stammdaten und Bonitätsindex für ein effizientes Risikomanagement
  • Schnell und kostengünstig verfügbar

SCHUFA-Kompaktauskunft

  • Kompakte Entscheidungsgrundlage durch den mitgelieferten Bonitätsindex
  • Zusätzlicher Einblick in die Bonität der Entscheider und der ersten Führungsebene

SCHUFA-Vollauskunft

  • Mittlere bis große Geschäftsrisiken werden kalkulierbar
  • Tiefe Einblicke in die Unternehmensstruktur und Informationen zu Personen der ersten Führungsebene

Für die Nutzung der SCHUFA Plattform stehen Ihnen zwei verschiedene Vertragsarten zur Verfügung

Einzelbezugsverfahren:

Kein Mindestumsatz und keine Vertragslaufzeit. Die Freischaltung für die Nutzung der SCHUFA Plattform erfolgt sofort, es können umgehend SCHUFA-Produkte bezogen werden. Die Abrechnung in diesem Modell erfolgt direkt nach dem Produktbezug. Diese Variante lohnt sich bei gelegentlichem Bedarf an SCHUFA -Produkten und geringen Abnahmemengen.

Laufzeitverfahren:

Monatlicher Mindestumsatz in Höhe von 14,90 Euro, Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Der Mindestumsatz wird mit dem Preis der bezogenen SCHUFA-Produkte in einer Monatsrechnung verrechnet. Die Preise für SCHUFA-Produkte sind deutlich günstiger als im Einzelbezugsverfahren. Die Freischaltung für die Nutzung der SCHUFA Plattform erfolgt innerhalb weniger Werktage, anschließend können SCHUFA-Produkte bezogen werden. Diese Variante ist sinnvoll bei regelmäßigem Bedarf an SCHUFA-Produkten. Die Kündigung des Laufzeitverfahrens kann frühestens zwei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich erfolgen.

ProduktBruttopreis EinzelbezugsverfahrenBruttopreis Laufzeitverfahren
Anfrage zum Auftraggeber (Privatperson) vor Abschluss eines Vertrages mit Zahlungsvereinbarung auf Rechnung16,90 €
6,90 €
Auskunft zum Mietinteressent vor Abschluss eines Wohnungsmietvertrages16,90 €
6,90 €
Auskunft zum Kaufinteressenten vor Wohnungsverkauf aus einer Wohneigentumsgemeinschaft16,90 €6,90 €
Auskunft zu unbekannt verzogener Person5,90 €
3,90 €
ProduktBruttopreis EinzelbezugsverfahrenBruttopreis Laufzeitverfahren
SCHUFA-Kurzauskunft9,90 €
5,90 €
SCHUFA-Kompaktauskunft19,90 €
11,90 €
SCHUFA-Vollauskunft29,90 €
16,90 €
Monatlicher Mindestumsatz
  •  
14,90 €

Diese Voraussetzungen gelten für Abruf und Nutzung der SCHUFA-Auskünfte

Damit Sie eine SCHUFA-Auskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und vorab eine Information des Kunden über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Hierfür können Sie den SCHUFA-Hinweis und das SCHUFA-Informationsblatt nutzen und diese in Ihre Vertragsunterlagen integrieren. Die Dokumente finden Sie nach erfolgreicher Registrierung auf der SCHUFA Plattform.

  • Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Dienstleister und Auftraggeber einen Vertrag mit der Zahlungsvereinbarung „auf Rechnung“ abschließen wollen und der Dienstleister durch eine Vorleistung ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung nicht zahlt oder ein Vermieter oder Hausverwalter durch Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ein finanzielles Ausfallrisiko trägt.
  • Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA Hinweises sowie ergänzender SCHUFA Information durch den Auftraggeber.
  • In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden. Es ist daher notwendig, dass Sie die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis 12 Monate aufbewahren.
  • Auch bei natürlichen Personen, die gewerblich tätig sind (z.B. Kleingewerbetreibende, Freiberufler) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß DS-GVO.